Schallimmissionsmessung
Der Mensch besitzt keinen zuverlässigen Sensor für eine Gefahr, die Geräusche für das Gehör darstellen. |
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In der Menschheitsgeschichte waren unsere Vorfahren kaum dauerhaft lauten Geräuschen ausgesetzt. Daher hat die Evolution kein Warnsystem für schädliche Lärmbelastung hervorbringen müssen.
In unserer technisierten Welt sind hohe Lärmpegel in allen Lebens- und Arbeitsbereichen üblich. Solche Lärmbelastungen rufen Gesundheitsschäden hervor, behindern die Arbeitstätigkeit, bewirken Stressreaktionen, beeinträchtigen die Erholung und sind belästigend.
Die Lärmschwerhörigkeit liegt weiterhin mit an der Spitze der Berufskrankheiten. Jedes Jahr werden ca 10.000 neue Fälle der Berufskrankheit Lärmschwerhörigkeit angezeigt.
Auf Grundlage unserer Leistung können Sie alle Anforderungen der Unfallverhütungsvorschriften und Arbeitsstättenverordnung erfüllen und schützen Ihre Mitarbeiter somit langfristig vor Gehörschäden.
 In dem komplexen Feld der Arbeitssicherheit gewährleisten wir Ihnen durch unsere Branchen-Kompetenz, dass Sie immer auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung sind und somit der höchste Schutz Ihrer Mitarbeiter gegeben ist.
Folgende Bereiche können wir für Sie abdecken:
Planung und Durchführung der erforderlichen Messungen zum Schallimmissionsschutz am Arbeitsplatz
Erstellung eines Lärmkatasters incl. Bildung von Orts – und personenbezogenen
Beurteilungspegeln
Bewertung der im Unternehmen vorhanden Lärmbereiche
Auswertung der Messergebnisse und die daraus resultierenden Pflichten des
Unternehmers mit Abschlussbericht über alle Ergebnisse und Bewertungen

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